Checkliste Wohnungsauflösung Königstransporte

Eine Wohnungsauflösung kann aus mehreren Gründen erforderlich werden. Die drei häufigsten sind der klassische Umzug, der Sterbefall oder der Einzug in ein Altersheim.

Je nachdem welcher Grund für eine Wohnungsauflösung vorliegt, sind unterschiedliche Checklisten abzuarbeiten. Als Spezialist für Wohnungsauflösungen möchten wir, bei Königstransporte, Ihnen eine Checkliste für alle drei Fälle an die Hand geben.

Wohnungsauflösung im Sterbefall

Wenn ein Angehöriger oder Bekannter stirbt, ist es meist ein Schock. Gleichzeitig geht mit dem Tod eines Menschen ein großer Verwaltungsaufwand einher.

Zunächst muss die Krankenversicherung abgemeldet und die Rentenversicherung informiert werden. Gegebenenfalls müssen Jobcenter oder Arbeitsagentur für Arbeit und alle bestehenden Verträge gekündigt werden. Das betrifft vor allem auch Abonnements von Zeitungen, aber auch Streamingdienstleistern und Telefon, Internet und GEZ. Wenn ein Auto existiert, muss auch dieses abgemeldet oder umgemeldet werden. Natürlich müssen auch Versicherungen und Banken und wenn der Verstorbene Teil einer Kapitalgesellschaft war, müssen die verbliebenden Gesellschafter informiert werden.

Bei einem bestehenden Testament muss dieses dem Nachlassgericht überreicht werden und ein Erbschein beantragt werden. Nicht zuletzt muss die bestehende Wohnung meistens aufgelöst und gekündigt werden. Oftmals wird hierzu eine Firma für die Wohnungsauflösung benötigt.

Bei der Beauftragung eines Umzugsunternehmens wird Ihnen eine Vielzahl von Problemen abgenommen. Zwar müssen Sie das Mietverhältnis selbst kündigen, jedoch wird für die Entsorgung von Sperrmüll, bei Bedarf, eine Halteverbotszone beantragt und installiert. Auch kann bei Bedarf nicht nur Sperrmüll entsorgt werden, sondern auch eine Renovierung vorgenommen werden.

Die Wohnungsauflösung im Falle des Umzugs in ein Altersheim

Bevor Sie oder ein Angehöriger in ein Alters- oder Pflegeheim umzieht, muss die bestehende Wohnung mit der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden. Gleichzeitig muss die Adressänderung beim Einwohnermeldeamt mitgeteilt werden. Alle Versicherungen, Banken und andere Vertragspartner müssen über die Adressänderung informiert werden. Ein bestehender Liefervertrag für Pflegehilfsmittel muss ebenso gekündigt werden wie die Rundfunkgebühr, da in einem Altersheim keine Rundfunkgebühr fällig wird. In einigen Fällen muss für die Finanzierung eines Pflegeheimplatzes sogenannte Sozialhilfe beantragt werden. Zusätzlich muss bei der Pflegekasse/Krankenkasse ein Antrag auf Übernahme der vollstationären Kosten eingehen.

Nicht zuletzt müssen hier hinsichtlich des Wohnumfelds, der Umzug, die Auflösung des bestehenden Wohnraums und die teilweise Entsorgung organisiert werden. Als Umzugsunternehmen steht unser Team von Königstransporte mit fachkundigen und freundlichen Mitarbeitern sehr gerne zur Verfügung.

Der klassische Umzug – die geplante Wohnungsauflösung

Bei einem klassischen Umzug entfällt in aller Regel der überraschende Anlass. Daher ist in aller Regel die Erstellung einer Checkliste am wenigsten problematisch.

Zu beachten ist, dass der Umzug in mehreren Phasen einzuteilen ist. Die langfristige Planung umfasst Faktoren wie die Suche nach einer neuen Wohnung, Verhandlung und Unterschrift des neuen Mietvertrags und Kündigung des alten. Auch in dieser Phase können schon viele Aufgaben anfallen, die mit der Beauftragung eines Entrümpelungs- und Umzugsunternehmens entfallen. Wir übernehmen bei Beauftragung den Umzug, die Organisation und Entsorgung von Sperrmüll, das Verpacken ihrer Schätze und deren Transport, aber auch die Renovierung der neuen und oder der alten Wohnung.

Für Sie verbleibt dann nur die Aufgabe der Kündigung oder Umschreibung aller Verträge, die mit der alten Wohnung zusammenhängen. Durch eine Beauftragung von Königstransporte können Sie zusätzlich einige Tage Urlaub aufsparen, da Sonderparkzonen an beiden Wohnungen organisiert werden und lediglich eine Liste angefertigt werden muss, was alles erhalten bleibt und was dem Umzug zum „Opfer“ fallen soll.

Sie benötigen auch keine aufwendige Organisation von Umzugskartons oder den Verkauf von Möbeln, denn bei Bedarf erstellen wir ein Angebot mit Übernahme von Möbeln. Vor allem die intensive Zeit des Packens kann so entspannt angegangen werden, da unser professionelles ihre Stücke verpackt und bestmöglich behandelt, sodass keinerlei Schäden entstehen. Der Umzug kann außerdem von der Steuer abgesetzt werden, sodass Sie einen Teil der Kosten mit der Einkommenssteuer erstattet bekommen

Tel: 030 20863206970

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Wohnungsauflösung (1)

Wir helfen Ihnen gerne

Sollten Sie noch Fragen haben, melden Sie sich bei uns – wir, ihr Team von Königstransporte, hilft Ihnen gerne bei jedem Umzug, unabhängig vom Anlass. Im Umzugsfall, Todesfall oder beim Umzug in ein Alten- oder Pflegeheim. Wir stehen mit Rat und Tat zur Seite.

Sie benötigen Hilfe bei Ihrer Wohnungsauflösung in Berlin? Dann schreiben Sie uns gerne eine Nachricht oder rufen Sie uns an.

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