FAQ – Häufig gestellte Fragen
Du hast Fragen rund ums Umziehen mit uns? Hier hast du eine Übersicht, über häufige Fragen rund ums Thema Umzug und Sperrmüllabholung.
Was ist eine Beiladung?
Eine Beiladung beschreibt den Transport Ihres Umzugsguts zusammen mit anderen Gütern anderer Kunden. Diese Transportvariante ist deutlichgünstiger als ein Direktversand. Jedoch müssen Sie für diese Variante zeitlich flexibel sein. Der Versand unterliegt einer logistischen Planung, die unter Effizienzaspekten zulasten der Schnelligkeit erfolgt.
Arbeiten bei Ihnen Aushilfen oder festangestellte Mitarbeiter?
Wir arbeiten grundsätzlich in Teams von festangestellten Mitarbeitern. In diesen Teams können bei Bedarf auch Aushilfen eingesetzt werden. Diese verfügen ebenfalls über Erfahrungen, sind von uns überprüft und besitzen alle notwendigen Qualifikationen, Schulungen und entsprechendes Fingerspitzengefühl, um Ihre Ware sorgsam zu behandeln.
Mein Umzug muss kurzfristig verschoben werden. Geht das?
Eine Verschiebung eines Umzugs ist Teil unseres Tagesgeschäfts. In vielen Fällen ist das neue Objekt noch nicht bezugsfertig. Wir finden mit Ihnen eine Lösung, mit oder ohne zwischenzeitliche Einlagerung Ihres Umzugguts. Eine Verschiebung ist daher möglich und wird nicht mit einer Ausfallkostenpauschale belegt.
Wer übernimmt die Verpflegung des Teams beim Umzug?
Die Verpflegung ist nicht Ihre Aufgabe. Bei den unterschiedlichen Geschmäckern der Mitarbeiter ist eine zielgerichtete Vorbereitung ohnehin nicht möglich. Auch passieren immer unvorhersehbare Ereignisse, die eine geplante Verpflegung unmöglich macht. Über ausreichend Wasser, Tee und Kaffee oder ein Stückchen Kuchen freut sich unser Team dennoch.
Am Umzugstag regnet es. Ist dies ein Problem?
Da wir Ihre wertvollen Stücke alle ordnungsgemäß verpacken und sichern, ist auch Regen kein Problem. Wir schützen Ihre Waren mit Folie, sodass Holz, Leder und ähnliche Materialien weder verschmutzt noch nass werden.
Ist der Umzug versichert?
Jeder Umzug ist mit einer Versicherung ausgestattet. Ausgeschlossen von der Versicherung sind selbst verpackte Stücke und elektronische Waren (die Funktionsfähigkeit), sofern diese ordnungsgemäß transportiert wurden. Genaueres erfahren Sie bei uns auf Nachfrage. Gerne erteilen wir Ihnen hierzu Auskunft.
Können für meinen Umzug auch Kisten verwendet werden?
Sie können jede Art von Karton nutzen. Beachten Sie jedoch, dass ein Karton lediglich 18-20 Kg schwer sein sollte. Auch sollten die Karton so gesichert sein, dass diese beim Anheben sich unten nicht öffnen. Sofern dies gewährleistet ist tragen wir Ihre Schuhkartons, Bananenkisten oder Baumarktkisten mit größtem Vergnügen.
Richten Sie selbstständig Halteverbotszonen für meinen Umzug ein?
Bei Bedarf richten wir gerne für Sie eine Halteverbotszone ein. Je nach Standort des Umzugs stellen wir fünf Tage vor dem Umzug die notwendigen Schilder auf.
Wann muss der Umzugstermin feststehen?
In den meisten Fällen ist eine Vorlaufzeit von 7-10 Tagen ausreichend. Sofern Kapazitäten bestehen regeln wir Ihren Umzug natürlich über Nacht. Rufen Sie uns hierzu einfach an. Wir beraten Sie gerne.
Was genau zählt zum Sperrmüll?
Sperrmüll sind Möbel aus der Wohnung und der Terrasse. Haushaltsgegenstände aller Art, die nicht mitgenommen werden sollen und größer als eine 120 Liter Tonne sind.
Welcher Müll ist kein Sperrmüll?
Elektrik- und elektronische Geräte sind kein Sperrmüll, sondern Sondermüll. Damit wird vermieden, dass wertvolle Ressourcen wie Edelmetalle bei der Verbrennung von Sperrmüll verloren gehen. Gleichzeitig werden hochgiftige Metalle nicht ungefiltert in die Umwelt freigegeben.
Was kostet es Sperrmüll zu entsorgen?
Die Koten variieren je nachdem wo der Sperrmüll abgegeben wird. In manchen Gemeinden sind Sperrmüllkosten in der Müllgebühr enthalten. In anderen kostet Sperrmüll nach Gewichtseinheiten eine kleine Gebühr. In anderen Orten wird der Sperrmüll nach Kubikmeter berechnet. Bei Abholung von Sperrmüll außerhalb von Terminen, die die Gemeinde vorgibt, können Sondergebühren anfallen. Hierzu beraten wir Sie gerne telefonisch.
Wie teuer ist die illegale Müllentsorgung?
Die Höhe der Bußgelder für die illegale Ablagerung, Lagerung und Behandlung von Sperrmüll legen die Bundesländer fest. Die folgende Tabelle fasst die verschiedenen Strafzahlungen zusammen.
Bußgelder für die illegale Sperrmüllentsorgung | ||
Bundesland | Einzelstücke (in Euro) | Mehr als 1 Kubikmeter oder 200 kg (in Euro) |
Baden-Württemberg | 50 – 200 | 500 – 2.500 |
Bayern | 80 – 240 | 700 – 2.500 |
Berlin | keine Angabe | keine Angabe |
Brandenburg | 37,50 – 150 | 400 – 1.500 |
Bremen | 50 – 200 | 500 – 2.500 |
Hamburg | 75 – 250 | 400-2.000 |
Hessen | 50 – 150 | 400 – 1.500 |
Mecklenburg-Vorpommern | 30 – 500 | 500 – 5.000 |
Niedersachsen | 50 – 150 | 450 – 2.500 |
Nordrhein-Westfalen | 50 – 150 | 410 – 1.530 |
Rheinland-Pfalz | 50 – 205 | 150 – 2.500 |
Saarland | 50 – 200 | 500 – 2.500 |
Sachsen | 50 – 200 | 300 – 2.500 |
Sachsen-Anhalt | keine Angabe | keine Angabe |
Schleswig-Holstein | 50 – 150 | 400 – 1.500 |
Thüringen | 50 – 150 | 400 – 2.500 |
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